Zusatzversicherungen im Basistarif
Zusätzliche Leistungen durch Zusatzversicherung
Im modifizierten Standardtarif war es bisher nicht möglich den Leistungsschutz durch den Abschluss einer Zusatzversicherung zu erhöhen. Diese Einschränkung gibt es im Basistarif nicht.
Im Basistarif ist es den versicherten Personen grundsätzlich möglich ergänzende Zusatzversicherungen abzuschließen. Dies gilt auch für Personen die ursprünglich im modizifierten Standardtarif versichert waren.
So ist es z.B. denkbar bei einem Anbieter-Wechsel einen Teil der Alterungsrückstellung die beim alten Anbieter verbleiben muss für eine Zusatzversicherung zu nutzen. So wäre die Alterungsrückstellung wenigstens nicht ganz verloren.
Ob dies im Einzelfall konkret möglich ist oder nicht kann pauschal nicht beantwortet werden. Ohne professionelle Beratung wird man in Einzelfällen ggf. nicht weit kommen. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zu einem Versicherungsexperten her. Dieses Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen keine Verpflichtungen ein.
Regeln des Basistarif gelten nicht für Zusatzversicherung
Es ist allerdings zu beachten, dass eine Zusatzversicherung im Basistarif nicht dem Kontrahierungszwang unterliegt oder den anderen Besonderheiten des Basistarif. Es gelten die normalen Regelungen der privaten Krankenversicherung, d.h. Risikozuschläge, Leistungsauschlüsse und auch Ablehnungen sind möglich.