Zusatzversicherung im Basistarif zulässig
Zusätzliche Leistungen durch eine Zusatzversicherung
Im modifizierten Standardtarif war es bisher nicht möglich den Leistungsschutz durch den Abschluss einer Zusatzversicherung zu erhöhen. Diese Einschränkung gibt es im Basistarif nicht.
Im Basistarif ist es den versicherten Personen grundsätzlich möglich ergänzende Zusatzversicherungen abzuschließen. Dies gilt auch für Personen die ursprünglich im modifizierten Standardtarif versichert waren.
Übertragbarkeit der Rückstellung für Zusatzversicherung
Eine weitere Besonderheit gibt es beim Wechsel: Wenn eine versicherte Person aus einem höherwertigen Versicherungsschutz in den Basistarif eines anderen Anbieters wechselt kann die Alterungsrückstellung zum neuen Anbieter übertragen werden. Der zu übertragende Wert orientiert sich am Basistarif und ist auf diesen begrenzt. Jedoch kann die versicherte Person von der alten PKV verlangen, dass der den Basistarif übersteigenden Teil der Rückstellung auf eine Zusatzversicherung angerechnet wird. Dies gilt nicht für Zusatzversicherungen die ausschließlich für gesetzlich Versicherte konzipiert sind.
Ob eine Übertragung möglich und in welcher Höhe kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine professionelle Beratung hilft in solchen Fällen sicher weiter. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zu einem Versicherungsexperten her, der Ihnen Ihre Fragen beantworten und weiterhelfen kann. Dieses Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen keine Verpflichtungen ein.
Regeln des Basistarif gelten nicht für Zusatzversicherung
Es ist allerdings zu beachten, dass eine Zusatzversicherung im Basistarif nicht dem Kontrahierungszwang unterliegt oder den anderen Besonderheiten des Basistarif. Es gelten die üblichen Regelungen der privaten Krankenversicherung, d.h. Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und auch Ablehnungen sind möglich.