Wechselfrist Basistarif
Die Frist zum Wechsel in den Basistarif für alle PKV-Bestandskunden endete am 30.06.2009. Bis zu diesem Termin konnte unter Mitnahme eines Teils der bisher angesammelten Alterungsrückstellung in den Basistarif jeder anderen privaten Krankenversicherung gewechselt werden.
Unabhängig von dieser Frist können freiwillig gesetzlich Versicherte in den Basistarif oder einen anderen Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln.
Personen über 55 Jahre die Rente beziehen, hilfebedürftig im Sinne des SGB sind sowie Personen die im normalen Standardtarif versichert sind können unbefristet in den Basistarif der eigenen PKV wechseln.
Automatisch in den Basistarif wechseln alle die bisher im modifizierten Standardtarif versichert waren. Der modifizierte Standardtarif wird in den Basistarif überführt und in diesem Tarif versicherte Personen müssen wechseln.