Tarife im Basistarif
Im Basistarif gibt es 2 grundsätzliche Tarife:
1. BTN - BTN ist der Basistarif für Arbeitnehmer und Selbstständige.
2. BTB - BTB ist der Basistarif für Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen.
Tarife mit Eigenanteil
Es ist möglich den Basistarif mit und ohne Selbstbeteiligung zu wählen. D.h. es ist eine Selbstbeteiligung von 0, 300, 600, 900 oder 1200 Euro Eigenanteil möglich. Im Tarif BTB reduziert sich auch der Eigenanteil um den Beihilfe-Anteil.
An die Entscheidung ist man 3 Jahre lang gebunden und ein Selbstbehalt will wohl bedacht sein. Wenn der Höchstbeitrag bereits erreicht ist die Vereinbarung einer Eigenbeteilung im Basistarif generell nicht zu empfehlen. Mehr zum Thema Selbstbehalt.
BTN - Basistarif für Normalversicherte
Im Tarif BTN beträgt die Höhe der Leistungszusage grundsätzlich 100% von den in den Tarifbedingungen genannten Bereichen.
Es sind jedoch Zuzahlungen oder Begrenzungen möglich. Untere Grenze ist jedoch in jedem Fall der Anspruch der dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
BTB - Basistarif für Beamte
Im Tarif BTB wird in Höhe des nicht durch die Beihilfe gedeckten Anteils für ambulante Heilbehandlungen die Übernahme der Krankheitskosten vereinbart. Soweit bei der Bemessung der Beihilfe tarifliche Zuzahlungen berücksichtigt werden entfallen diese.
Auch im Beamten Basistarif ist es möglich einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Es stehen die gleichen Stufen wie im BTN Tarif als mögliche Selbstbeteiligung zur Verfügung. Wenn der Höchstbeitrag erreicht ist, macht auch für Beamte eine Selbstbeteiligung keinen Sinn.
Die Ermittlung des Erstattungsbetrages erfolgt indem von der Summe der Leistungen ggf. Zuzahlungen und Selbstbehalt in Abzug gebracht werden. Bei Überschreitung erfolgt eine Erstattung des Betrages. Wenn eine Person nachweist, dass die Belastungsgrenze überschritten ist, wird eine entsprechende Nachzahlung geleistet.