Tarife im Basistarif
Im Basistarif gibt es 2 grundsätzliche Tarife:
1. BTN - BTN ist der Basistarif für Arbeitnehmer und Selbstständige.
2. BTB - BTB ist der Basistarif für beihilfeberechtigte Personen wie Beamte u.a..
Es ist möglich den Basistarif mit oder ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Eine Selbstbeteiligung ist mit 300, 600, 900 oder 1200 Euro Eigenanteil möglich. An diese Entscheidung ist man 3 Jahre lang gebunden.
Achtung: Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes ist im Basistarif generell nicht zu empfehlen wenn der Höchstbeitrag bereits erreicht ist!
Im Tarif BTN beträgt die Höhe der Leistungszusage grundsätzlich 100% von den in den Tarifbedingungen genannten Bereichen.
Es sind jedoch Zuzahlungen oder Begrenzungen möglich. Untere Grenze ist jedoch in jedem Fall der Anspruch der dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Im Tarif BTB wird in Höhe des nicht durch die Beihilfe gedeckten Anteils für ambulante Heilbehandlungen die Übernahme der Krankheitskosten vereinbart. Soweit bei der Bemessung der Beihilfe tarifliche Zuzahlungen berücksichtigt werden entfallen diese.
Die Ermittlung des Erstattungsbetrages erfolgt indem von der Summe der Leistungen ggf. Zuzahlungen und Selbstbehalt in Abzug gebracht werden. Bei Überschreitung erfolgt eine Erstattung des Betrages. Wenn eine Person nachweist, dass die Belastungsgrenze überschritten ist, wird eine entsprechende Nachzahlung geleistet.