Tarife mit Selbstbeteiligung
Wie in der Kfz-Kaskoversicherung gibt es auch in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit einen Tarif mit Selbstbeteiligung zu wählen. Selbstbeteiligung heisst, dass mit dem Versicherungsunternehmen ein bestimmter Selbstbehalt vereinbart wird bis zu diesem der Versicherte die Kosten selbst übernimmt. Wenn der Selbstbehalt nicht überschritten wird und die Versicherung keine Leistungen erstatten muss erhält man am Ende des Jahres eine Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung.
Häufige Varianten von SB-Tarifen in der PKV sind Tarife mit einem Selbstbehalt von 300, 600, 900, 1.200 oder 1.500 Euro. Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, wirkt sich das unmittelbar auf den monatlich zu zahlenden Beitrag aus. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.
Selbstbeteiligung im Basistarif
Grundsätzlich ist es wie bei allen PKV-Tarifen auch im Basistarif möglich einen Selbstbehalt zu vereinbaren mit dem Ziel einen geringeren monatlichen Beitrag zahlen zu müssen.
Vorsicht Höchstbeitrags-Regelung! Tarife mit Selbstbeteiligung machen im Basistarif häufig keinen Sinn! Dies ist regelmässig dann der Fall, wenn der (GKV-)Höchstbeitrag erreicht ist. Durch eine freiwillige Selbstbeteiligung können dann keine günstigeren Monatsbeiträge erreicht werden.
Falls Sie bereits einen Basistarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, sollten Sie noch einmal mit Ihrem Versicherer sprechen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Versicherungsunternehmen sich in der Regel kulant zeigen und einfach die Versicherungspolice ohne Selbstbeteiligung ausstellen.