Prävention und Vorsorge im Basistarif
Präventionsmaßnahmen spielen auch in der Krankenversicherung eine immer größere Rolle, besser bekannt unter dem Begriff Vorsorgeuntersuchungen. Nicht mehr nur die besonders gesundheitsbewussten Menschen nehmen präventive Untersuchungen wahr. Präventionsmaßnahmen werden erfreulicherweise von immer mehr Menschen in Anspruch genommen.
Welche Präventionsleistungen sind konkret im Basistarif enthalten?
Im Basistarif gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss in denen die erstattungsfähigen Vorsorgeleistungen genau festgelegt sind. Alle dort aufgeführten Leistungen durch Vertragsärzte und –zahnärzte für gezielte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind erstattungsfähig.
Dazu zählen u.a.:
Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
Früherkennung von Krebserkrankungen,
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die zahnärztliche Individualprophylaxe,
Schutzimpfungen auf Grundlage der Empfehlungen der ständigen Impfkommission.
Der Basistarif umfasst damit alle Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen die auch die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Nicht durch den Basistarif abgedeckt sind alle darüber hinausgehenden, nicht individuell zurechenbaren (Präventions-)Leistungen (§§ 20 bis 24 des SGB V).