Neue Leistungen im Basistarif
Nachfolgende Leistungen sind Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, die es bisher in dieser Form nicht in der privaten Krankenversicherung gab. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen im Basistarif halten auch diese bisher PKV-fremden Leistungen Einzug in die private Krankenversicherung.
1. Haushaltshilfe
Wenn einer versicherten Personen die Führung des Haushaltes nicht möglich ist und ein Kind unter 12 Jahren wird eine Haushaltshilfe gezahlt. Aber nur dann wenn keine weitere Person im Haushalt leben die diesen führen kann.
Die Leistung Haushaltshilfe war bisher nur in der GKV erstattungsfähig und wird insbesondere bei stationären Behandlungen und Rehabilitationen gezahlt.
Für Erwachsene beträgt die Zuzahlung 8 Euro/Tag.
2. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Schwerkranke Personen mit unheilbaren Leiden und begrenzter Lebenserwartung die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen wird eine Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung ermöglicht. Diese Leistung ist sowohl für die privaten als auch für die gesetzlichen Krankenkassen neu und direkt auch in den Basistarif übernommen.
3. Stationäre Hospizleistungen
Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder Familie nicht möglich ist, es aber auch keiner stationären Krankenhausbehandlung bedarf sind die Aufwendungen für die Versorgung in einem zugelassenen Hospiz erstattungsfähig.
4. Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird insgesamt 14 Wochen lang pro Kalendertag gezahlt und zwar in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und den ersten 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Frühlingsgeburten erhöht sich der Zeitraum nach der Entbindung auf 12 Wochen.