Gesundheitsprüfung
Prüfung des Gesundheitszustandes im Basistarif
Auch wenn es im Basistarif der privaten Krankenversicherung zu keiner Ablehnung kommen kann, einzelne Leistungen ausgeschlossen oder nur mit Risikozuschlägen angeboten werden, wird der Gesundheitszustand bei Antragsstellung im Rahmen einer sog. Gesundheitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Antragsstellung und wirkt sich auch nicht auf die Höhe der Beitragszahlungen aus.
Wichtigster Grund für die Gesundheitsprüfung ist die Beitragsbegrenzung auf den Höchstsatz der GKV. Da die Beiträge ggf. nicht ausreichen das Krankheitskostenrisiko im Basistarif zu decken, müssen übersteigende Ausgaben auf anderem Weg gedeckt werden. Dies erfolgt durch ein Risikoausgleich von dem die versicherte Person aber nicht direkt betroffen ist und davon ggf. gar nichts mitbekommt.
Wird im Ergebnis der Prüfung festgestellt, dass eine Aufnahme in andere Tarife nur unter Einrechnung von Risikozuschlägen erfolgen könnte hat es für den Versicherten im Basistarif keine unmittelbaren Auswirkungen. Für den Risikoausgleich wird dieser fiktive Risikozuschlag jedoch ermittelt. Wenn die versicherte Person jedoch vom Basistarif in einen anderen Tarif wechseln erfolgt die Hinzurechnung der berechneten Zuschläge.
Ergänzung durch Zusatzversicherung
Im Basistarif ist es grundsätzlich möglich eine ergänzende Zusatzversicherung abzuschließen. Für diese gelten allerdings die normalen Regelungen in der privaten Krankenversicherung und nicht die gesetzlich geregelten Bestimmungen des Basistarifs.
Die Möglichkeit im Basistarif eine Zusatzversicherung abschließen zu können ist sehr gut, jedoch noch keine Garantie, dass dies in jedem Fall sinnvoll oder bezahlbar ist.