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Der Basistarif - Der Neue Tarif in der privaten Krankenversicherung
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PKV Basistarif | Basistarif private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wurde einheitlich zum 01.01.2009 der Basistarif eingeführt. Der Gesetzgeber hat den Basistarif beschlossen sowie die Rahmenbedingungen zum Basistarif festgelegt. Individuelle Regelungen sind nicht vorgesehen. In Anbetracht der umfangreichen Vorgaben bleibt beim Basistarif auch wenig Spielraum. Konnte bisher die PKV unabhängig von Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung für sich selbst entscheiden, so ist dies mit dem Basistarif in dieser Form nicht mehr möglich.

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Die Leistungen im Basistarif sind verbindlich vorgeschrieben und entsprechen im wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenfalls an die gesetzliche Krankenversicherung geknüpft ist die Höchstbeitragsgrenze im Basistarif. Der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung am 01. Januar des Vorjahres nicht überschreiten.

Kontrahierungszwang: Eine Aufnahme im Basistarif kann wenn die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind von Seiten der Versicherung nicht abgelehnt werden. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gibt es im Basistarif nicht. Vorerkrankungen spielen quasi keine Rolle, betrachtet man nur die Aufnahme in den Basistarif.

PKV Anbieter Wechsel

Für viele Mitglieder der PKV die mit ihrer jetzigen Versicherung unzufrieden sind bietet der Basistarif eine einmalige Gelegenheit. Insbesondere dann wenn auf einen Anbieter-Wechsel deshalb verzichtet wurde, weil die Alterungsrückstellungen im alten Tarif verbleiben würden.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Einführung des Basistarif, also im 1. Halbjahr 2009, konnten alle Bestandskunden den PKV-Anbieter wechseln. Gewechselt wurde in den Basistarif der anderen PKV und das besondere daran, incl. einen Teil der angesammelten Alterungsrückstellung. Der Basistarif ist immer die Berechnungsgrundlage für die Altersrückstellung unabhängig davon welche Leistungen zuvor versichert waren.

Nach einem Wechsel ist man an den Basistarif der neuen PKV 18 Monate gebunden. Danach hat man aber die Möglichkeit in einen höherwertigeren Tarif zu wechseln.




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