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Der Basistarif - Alternative in der privaten Krankenversicherung
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PKV Basistarif - Basistarif private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wird der Basistarif seit 2009 von allen PKV-Gesellschaften angeboten, die auch eine Krankenvollversicherung anbieten. Die Leistungen im Basistarif sind bei jedem PKV-Anbieter gleich. Ebenso einige andere Tarifmerkmale, da diese vom Gesetzgeber verbindlich vorgegeben sind.

Haben Sie Fragen die diese Webseite nicht beantworten konnte?

Bei so wichtigen Themen wie die eigene finanzielle Absicherung im Krankheitsfall sollte man sich unbedingt ausreichend informieren. Eine fundierte Beratung, das Gespräch mit einem Experten aus der Branche, hilft Ihnen dabei die richtige Entscheidung zu treffen.

Wenn Sie Ihre Daten in das Formular eintragen nehmen Sie Kontakt mit einem Versicherungsexperten in Ihrer Nähe auf. Dieser wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden und offene Fragen gemeinsam im Rahmen einer kostenlosen Beratung klären und für Sie die Anbieter vergleichen. Wenn Sie dies wünschen kann auch ein persönliches Angebot erstellt werden.

Diese Anfrage ist zu 100% kostenlos, darauf können Sie sich verlassen.



Besonderheiten im Basistarif

Die Leistungen im Basistarif sind verbindlich festgelegt und entsprechen im wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenfalls an die gesetzliche Krankenversicherung geknüpft ist die Höchstbeitragsgrenze im Basistarif. Der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (Stichtag 01. Januar des Vorjahres) nicht überschreiten.

Kontrahierungszwang: Eine Aufnahme im Basistarif kann, wenn die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, von Seiten der Versicherung nicht einfach abgelehnt werden. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gibt es im Basistarif ebenfalls nicht. Vorerkrankungen spielen hierbei keine Rolle.

Bisher konnte die PKV bei der Gestaltung der Tarife weitgehend unabhängig agieren, insbesondere auch unabhängig von Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Basistarif ist dies bei bestimmten Vorgaben nicht mehr der Fall. Denn der Gesetzgeber hat im Basistarif umfangreiche Vorgaben gesetzlich festgelegt, die teilweise an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt sind, wie zum Beispiel der Höchstbeitrag.

Sie finden auf dieser Webseite alle wichtigen Informationen zum Basistarif.


PKV Anbieter Wechsel

Für viele neue Mitglieder der PKV die mit ihrer privaten Krankenversicherung unzufrieden sind bietet der Basistarif künftig eine Alternative. Bisher wurde häufig insbesondere wegen deswegen auf einen Wechsel zu einem anderen Anbieter verzichtet, weil die bereits angesparten Alterungsrückstellungen im Tarif der alten privaten Krankenversicherung verbleiben würden.

Neukunden die nach dem 01.01.2009 in die PKV eintreten haben grundsätzlich die Möglichkeit in den Basistarif eines anderen Anbieters zu wechseln und die Alterungsrückstellung mitzunehmen. Altkunden hatten ebenfalls die Möglichkeit zu wechseln.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Einführung des Basistarif, also im 1. Halbjahr 2009, konnten alle Bestandskunden den PKV-Anbieter wechseln. Gewechselt wurde in den Basistarif einer anderen PKV und das besondere daran, die Alterungsrückstellung konnte dabei zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Der Basistarif ist immer die Berechnungsgrundlage für die Mitnahme der Altersrückstellung, auch dann wenn zuvor höhere Leistungen versichert waren.

Nach einem Wechsel ist man 18 Monate an den Basistarif der neuen PKV gebunden. Danach besteht die Möglichkeit in einen höherwertigeren Tarif zu wechseln.




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